Mit dem Hartmut-Vogel-Preis werden literarische Gesellschaften oder literarische Gedenkstätten ausgezeichnet, die Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Literarischer Gesellschaften und Gedenkstätten sind.
Ausgezeichnet werden einzelne oder mehrere zusammenhängende literarische Projekte, die in ihrer Art von besonderem Gewicht für das kulturelle Leben in Deutschland sind und/oder Vorbildcharakter für die Arbeitsmöglichkeiten literarischer Gesellschaften oder Gedenkstätten haben.
Der Hartmut-Vogel-Preis wird alle zwei Jahre verliehen und ist mit 5.000 EUR dotiert.
Vorschlagsberechtigt sind die Mitgliedsgesellschaften der ALG und die Geschäftsführung. Die Vorschläge sind mit einer detaillierten Begründung für die herausragende Leistung und geeigneten Unterlagen (Programm, Augenzeugenberichte, Pressespiegel etc.) bis zum 31. Juli eines jeden Jahres bei der Geschäftsstelle einzureichen. Eigenbewerbungen sind jederzeit möglich.
Über die Vergabe des Hartmut-Vogel-Preises entscheidet eine Jury jeweils auf der Vorstandssitzung im Rahmen der Jahrestagung. Die Jury besteht aus dem Vorstand der ALG und der Geschäftführerin/dem Geschäftsführer. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstandssprechers/der Vorstandssprecherin.
Der Preisträger wird auf der Mitgliederversammlung bekannt gegeben. Die Begründung der Preisvergabe wird im Mitteilungsblatt der Arbeitsgemeinschaft veröffentlicht.
Preisträger:
1993 Fritz Reuter Gesellschaft
1998 Hoffmann-von-Fallersleben-Gesellschaft
2001 Johann Jakob Christoph von Grimmelshausen-Gesellschaft
2002 Karl May-Gesellschaft für ihre jahrelange ehrenamtliche und erfolgreiche Tätigkeit
2003 Deutsche Thomas Mann-Gesellschaft für den Kreis Junger Thomas Mann-Forscher