Die ALG fördert aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und der Medien Projekte, die geeignet scheinen, die Wirkung eines historischen oder zeitgenössischen Autors oder eines literarischen Genres in der Öffentlichkeit zu verbreiten und zu vertiefen. Vorrangiges Kriterium ist dabei, ob das beantragte Projekt eine breite literaturinteressierte Öffentlichkeit ansprechen kann.
Es besteht für die Mitgliedseinrichtungen der ALG die Möglichkeit, Zuschüsse für Lesungen, Literaturtage, Kongresse, öffentliche Symposien, Diskussionen, Aufführungen, Ausstellungen und Publikationen zu erhalten.
Anträge können literarische Gesellschaften, Literaturmuseen und literarische Gedenkstätten stellen.
Eine Liste der geförderten Veranstaltungen des Jahres 2004 steht als Downloaddatei hier zur Verfügung.
Die Förderseiten der ALG-Homepage sind wie folgt gegliedert:
Desweiteren ist auf den Text Förderung - wie funktioniert sie?hinzuweisen. Es handelt sich hierbei um den Text zur ALG-Förderung, der im Umschau-Sonderheft 2004 als Ergebnis des Workshops "Die Zukunft der ALG mitgestalten" erschienen ist. Hier finden Sie detaillierte Angaben zur Projektförderungs-Antragstellung.
Förderung der Länder
Hier finden Sie ausschließlich Links zu den Kulturministerien der Bundesländer