Projektförderung durch die ALG - > 1. Förderanträge
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- > 5. Allgemeine Grundsätze
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- Fragenkatalog im Antragsformular
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Fragenkatalog im Antragsformular |  | Förderkriterien |
Projektbeschreibung, Titel bzw. Arbeitstitel des Projekts, Kurzbeschreibung des Projekts (um welche Veranstaltungsform handelt es sich, Besonderheiten etc.), Zeitplan / Dauer der Veranstaltung |  | Aus der Projektbeschreibung ergibt sich, ob das Projekt einen literarischen Schwerpunkt hat, ob die gesamtstaatliche Bedeutung (s.3.4) erfüllt wird und ob es sich um eine förderungsfähige Veranstaltungsform handelt. Ein Programm mit den Beiträgern, Vortragstiteln, Begleitprogramm etc. sollte beiliegen, sofern es zum Beantragungszeitpunkt schon feststeht (auch vorläufige Programmentwürfe). Aus dem Zeitplan ergibt sich, ob es sich z.B. um eine eintägige oder eine mehrtägige Veranstaltung handelt, woraus auf den Umfang der Veranstaltung geschlossen werden kann. |
Veranstaltungsort (bitte angeben, falls noch nicht gesichert). Warum wurde dieser Ort gewählt? |  | Der Veranstaltungsort kann für die Öffentlichkeits- Wahrnehmung und -Wirksamkeit bedeutsam sein und daher wesentlich zum Erfolg beitragen oder diesen behindern. |
Kooperationspartner |  | Die Angabe der Kooperationspartner läßt erkennen, ob es sich z.B. um eine rein vereinsinterne Veranstaltung handelt oder ob durch die Partner auch Interessenten außerhalb der Gesellschaft angesprochen werden können. Zudem kann die Zusammenarbeit mit anderen Gruppierungen auch dazu führen, daß neue Aspekte angesprochen werden und über den vereinsinternen »Tellerrand« hinaus geschaut wird. |
Name und Funktion der Mitwirkenden (Referenten, Vortragende, bitte vermerken, sofern noch keine endgültigen Zusagen vorliegen). |  | Die Namen von Beiträgern und Referenten, am besten gleich mit zumindest vorläufigen Themen versehen, lassen erkennen, ob die Veranstaltung nur durch Vereinsmitglieder bestritten wird, ob zusätzlich auch Externe eingeladen sind, welche Programmteile durch wen vertreten werden etc. |
Wie begründen Sie das Herausragende an der Veranstaltung? Welche neuen Perspektiven auf das gewählte Thema bietet das Projekt? |  | Dieser Punkt ist stark mitentscheidend für die Beurteilung der gesamtstaatlichen Bedeutung (s.3.4). Die zwanzigste Wiederholung der alljährlichen Tagung mit üblichem Programm ist meist weniger bedeutsam als eine Festveranstaltung zum 200. Geburtstag des Dichters, eine besondere Ausstellung, die Behandlung eines völlig neuen Werkaspekts etc. Der Antragsteller sollte an dieser Stelle zu einer ausführlichen, nachvollziehbaren Begründung finden. Angaben wie z.B. »gabs noch nicht« beeinflussen die Bewertung nicht unbedingt positiv. |
Auf welche besondere Weise wird die Öffentlichkeit auf dieses Projekt aufmerksam gemacht? |  | Die Wirksamkeit der Veranstaltung in der Öffentlichkeit ist ebenfalls ein wichtiges Kriterium im Sinne der gesamtstaatlichen Bedeutung. Die Bewerbung in den Vereinsmitteilungen ist hierzu nicht ausreichend. Wünschenswert ist ein kurzes Konzept, auf welche Weise und über welche Kommunikationskanäle welche Öffentlichkeit angesprochen werden soll, wie die Presse darauf aufmerksam gemacht oder einbezogen wird etc. |