Förderung: ALG-Förderung | Bundesländer | Überregional | ||
Projektförderung durch die ALG
4. Hilfe bei Anträgen und Abrechnungen Die Geschäftsstelle hilft und berät bei den Anträgen und bei der Abrechnung von geförderten Projekten, auch in Bezug auf die Abrufung von Fördermitteln im Rahmen des sogenannten »vorzeitigen Maßnahmenbeginns«. Die Geschäftsstelle sieht sich als Partner der Antragsteller und hat das Ziel, dabei zu helfen, daß formal und inhaltlich förderfähige Anträge eingereicht werden.
Auf der Homepage der ALG wird ein ausführlicher Förderratgeber inklusive einer Liste der am häufigsten gestellten Fragen mit dazugehörigen Antworten bereitgestellt. Das Antragsformular und ein Abrechnungsformular können von der ALG-Homepage heruntergeladen werden. Nichtvernetzten Mitgliedern werden die Formulare auf Wunsch zugeschickt.
5. Allgemeine Grundsätze 5.1. Rechtsanspruch auf Förderung Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
5.2. Hinweis auf die Mitgliedschaft in der ALG Die ALG erwartet, daß alle Mitglieder, die über eine Homepage verfügen, diese auf die ALG-Homepage verlinken und, daß in Pressemitteilungen, Publikationen, Veranstaltungen etc. der Mitglieder auf deren Mitgliedschaft in der ALG hingewiesen wird. Dies stärkt sowohl den Dachverband als auch die Mitglieder, die damit dokumentieren, daß sie nicht alleine stehen, sondern auch Teil einer Organisation mit rund 70.000 Mitgliedern sind. Die Geschäftsstelle überprüft diese Hinweise bei den Antragstellern.
5.3 Hinweis auf die Förderung durch die ALG Die Förderung eines Projekts durch die ALG ist in allen Publikationen, Pressemitteilungen und sonstigen Werbeträgern zu vermerken. Bei Veranstaltungen, die durch die ALG gefördert wurden, ist auf Plakaten, Handzetteln etc. auf die Förderung hinzuweisen.
Wir freuen uns auf Ihre interessanten Veranstaltungen und Projekte. | ||||||
