Förderung: ALG-Förderung | Bundesländer | Überregional

 
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3. Förderpraxis
 
3.1 Wettbewerb der Anträge
Die Fördermittelvergabe erfolgt zweimal pro Jahr im Rahmen von Vorstandssitzungen. Die termingerecht eingegangenen Anträge werden vorab von der Geschäftsstelle gesammelt, kopiert und rechtzeitig vor der Sitzung an die Vorstandsmitglieder verschickt. Zusätzlich erhalten die Vorstandmitglieder von der Geschäftsstelle eine Auflistung der »Förderhistorie« der jeweiligen Antragsteller, d.h. die Information, wann und mit welchen Beträgen der Antragsteller bisher gefördert wurde. Jedes Vorstandsmitglied nimmt zunächst vorab mit Hilfe einer Rankingliste, die von »minus« (=Ablehnung), über »Null« (=fraglich), und »1«, »2« bis »3« (=uneingeschränkte Zustimmung) reicht, eine persönliche Bewertung vor. Auf der Vorstandssitzung herrscht eine Wettbewerbssituation, d.h. alle zum Stichtag eingereichten Anträge konkurrieren bei der Vergabesitzung miteinander um die vorhandenen Mittel. Es findet kein unmittelbarer Vergleich mit früher geförderten oder abgelehnten Projekten statt. Die individuellen Bewertungen der Vorstandsmitglieder (Rankingliste) werden zunächst abgefragt und ein Mittelwert gebildet. Daraufhin folgt eine Diskussion und eine gemeinschaftliche Entscheidung. Mit »3« bewertete Anträge werden gefördert, mit »2« bewertete Anträge werden in der Regel gefördert, mit »1« bewertete Anträge werden nur gefördert, wenn noch Mittel vorhanden sind und Nachbesserungen seitens des Antragstellers vorgenommen werden. Ziel des Vorstands ist es, möglichst viele Antragsteller zu fördern, nach Möglichkeit soll kein positiv bewerteter Antrag ohne Förderung bleiben. Gegebenfalls werden Kürzung der Antragssummen vorgenommen, um dieses Ziel zu erreichen. Der Vorstand splittet die Mittel zwischen den beiden Vergabesitzungen auf, sodaß auch auf der zweiten Sitzung noch genügend Fördermittel zur Verfügung stehen. Das Splitting orientiert sich an Erfahrungswerten.
 
3.2 Information über die Förderung oder Ablehnung
Nach der Vergabesitzung informiert die Geschäftsstelle die Antragsteller über die Förderung oder Ablehnung, damit die Antragsteller schnellstmöglich Planungssicherheit haben. Es erfolgt keine Begründung der Ablehnung. Eine Ablehnungsbegründung wäre sicherlich für die Antragsteller interessant, jedoch ist für den Abgelehnten die Vergleichbarkeit der im Wettbewerb befindlichen Projekte nicht herstellbar, da sie die anderen im Wettbewerb befindlichen Anträge nicht kennen. Die Teilnehmer des Workshops 1 waren der Ansicht, daß auch in anderen Wettwerben generell keine Begründung der Ablehnung erfolgt und dies auch bei der ALG nicht erfolgen soll. Der Abgelehnte wolle keine Begründung der Ablehnung, sondern die beantragten Fördermittel. Daher führe die Begründung der Ablehnung nur zu einer Diskussion, die an der Entscheidung nichts ändern könne.
gefördert wurden, ist auf Plakaten, Handzetteln etc. auf die Förderung hinzuweisen.

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