Förderung: ALG-Förderung | Bundesländer | Überregional

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Projektförderung durch die ALG

 

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2. Förderkriterien
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> Fragenkatalog im Antragsformular
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2. Förderkriterien
2.1 Förderberechtigte
Förderberechtigt sind Mitglieder und künftige Mitglieder (Nichtmitglieder, die planen, einen Aufnahmeantrag zu stellen und welche die Aufnahmekriterien erfüllen). Sonstige Nichtmitglieder sind nicht förderberechtigt. Aufgrund einer Vorgabe des Bundes können z.Zt. keine Fördermittel für Veranstaltungen im Ausland vergeben werden. Der ALG-Vorstand bedauert dies und wird sich für eine Änderung der Vorgabe einsetzen, was sicherlich auch im Sinne des EU-Gedankens ist.
 
2.2 Förderkriterien, die sich aus dem Antragsformular ergeben
Voraussetzung für die Vergabe von Fördermitteln ist ein entscheidungsfähiger Antrag. Wie schon unter 2.2 erwähnt, beinhaltet das Antragsformular in seinen Fragestellungen die wichtigsten Förderkriterien:
 
Unvollständige Anträge werden aus formalen Gründen ohne Berücksichtigung des Projekteinhalts abgelehnt. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Nachbesserung resp. Vervollständigung verlangt werden.
 
2.3 Programm und Veranstaltungsort
Der vorläufige Programmablauf muß deutlich machen, wie das Thema und die Konzeption umgesetzt werden soll. Legen Sie unbedingt ein Programm (auch ein vorläufiges Programm mit Lücken) bei, das einen Zeitplan der Veranstaltungen, Namen von Referenten mit Vortragstitel und das Rahmenprogramm (z.B. Lesungen, Ausstellungen, literarische Spaziergänge, Musikprogramm, Theater, Lesefest, festlicher Empfang etc.) beinhaltet. Das gibt dem Vorstand einen guten Eindruck über die Art, Intensität und das Ausmaß Ihrer Planungen. Der Veranstaltungsort resp. die Veranstaltungsorte gehören dazu und lassen u. U. auf die potentiell erreichbare Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit schließen. Veranstaltungen in einem Dorf auf der Schwäbischen Alb werden vermutlich weniger Beachtung finden als in einer mittelgroßen Stadt, die über ein eingeführtes Kulturangebot verfügt. In Großstädten dagegen gehen literarische Veranstaltungen dagegen bisweilen aufgrund des kulturellen Überangebots unter.
 
2.4 Gesamtstaatliche und herausragende Bedeutung
Entsprechend des BKM Vorgabe-Kriteriums der »gesamtstaatlichen Bedeutung« werden herausragende Veranstaltungen gefördert, nicht der »laufende Betrieb« einer Gesellschaft (Mitgliederversammlung, Jahrbuch, Mitgliederzeitschrift, Internet-Homepage, Öffentlichkeitsarbeit, Ausstellungsprospekt (bei Literaturmuseen) etc.). Die ALG fördert Projekte literarischer Gesellschaften und Literaturmuseen, die den Rahmen dieser » üblichen« Tätigkeit des Antragstellers übersteigen. Es soll ein öffentliches Interesse an der Veranstaltung vorhanden sein und diese auch öffentlich durchgeführt werden. Die Vermittlung und Verbreitung von Literatur steht dabei im Vordergrund.
 
Es ist dem Zuwendungsgeber BKM bewußt, daß das Kriterium der »gesamtstaatlichen Bedeutung« gerade bei literarischen Projekten u. U. schwer darstellbar ist. Sicherlich hat ein Dichter wie z.B. Goethe eine gesamtstaatlichen Bedeutung im kulturellen Kanon, eine Veranstaltung zu seinen Eßgewohnheiten wird diese vermutlich kaum haben (fiktives Beispiel). Kann eine einmalig abgehaltene Lesung oder eine kleine Ausstellung, die zwei Monate dauert überhaupt eine »gesamtstaatlichen Bedeutung« erreichen? Aufgrund dieser Problematik hat die frühere Vertreterin der BKM die sogenannte »Mosaik-Theorie« formuliert. Diese besagt, daß einzelne Projekte nicht immer die Kriterien der »gesamtstaatlichen Bedeutung« voll erfüllen mögen, im Zusammenklang aller im Jahr durch die ALG geförderten Projekte wird diese Bedeutung aber erreicht, vorausgesetzt, die einzelnen Projekte haben selbst zumindest eine herausragende Bedeutung.
 
Das geförderte Projekt soll geeignet sein, die Wirkung eines historischen oder zeitgenössischen Autors oder eines literarischen Genres in der Öffentlichkeit zu verbreiten oder zu vertiefen. Das Projekt sollte Modellcharakter haben und Ausstrahlung oder Initialwirkung über den Anlaß oder über die Region hinaus erwarten lassen. Das Projekt sollte Bundesländer-übergreifend hinsichtlich Konzeption, Beteiligung und Wirkungsmöglichkeit sein.
 
Bitte stellen Sie in Ihrem Antrag auf alle Fälle dar, warum es sich bei Ihrer Veranstaltung oder Ihrem Projekt um etwas Besonderes, Herausragendes handelt. Hierbei kann es sich z. B. um einen runden Geburtstag, einen besonderen Jubiläumsanlaß, eine Einweihung, eine Gebäude- oder Schulbenennung, eine Ausstellung und deren Eröffnung, die Publikation eines besonderen oder neu aufgefunden Textes oder die Behandlung des Schriftstellers oder der Schriftstellerin in einem völlig neuen, bisher so noch nicht gesehenen Kontext oder in Beziehung zu anderen Autoren handeln.
 
2.5 Öffentlichkeit und Öffentlichkeitsarbeit
Die primäre Aufgabe von literarischen Gesellschaften und Literaturmuseen ist es, die Bekanntheit des Schriftstellers oder die Schriftstellerin und des Werk in der Öffentlichkeit aufrecht zu erhalten und zu fördern. Hierzu dienen im Sinne der Förderrichtlinien vor allem Veranstaltungen, die eine Außenwirkung auf eine möglichst breite Öffentlichkeit haben und dazu anregen, sich mit Leben und Werk weiter zu beschäftigen. Wissenschaftliche Tagungen, Symposien und wissenschaftliche Veröffentlichungen richten sich dagegen in aller Regel an ein begrenztes Fachpublikum, bei denen die Bekanntheit des Schriftstellers oder der Schriftstellerin vorausgesetzt werden muß. Solche Veranstaltungen und Projekte können nur unter bestimmten Bedingungen gefördert werden (s. 3.12). Alle geförderten Veranstaltungen müssen öffentlich sein und in einem öffentlich zugänglichen Rahmen stattfinden.
 
Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Darstellung der geplanten Öffentlichkeitsarbeit. Auch wenn naturgemäß Veranstaltungen immer lokal stattfinden, sollte neben der lokalen Bewerbung immer auch eine überregionale Bewerbung stattfinden, gerade auch im Sinne des Kriteriums der »gesamtstaatlichen Bedeutung«. Dies kann z. B. auch kostengünstig über einschlägige Literaturportale im Internet stattfinden. Wichtig ist es, die Zielgruppen zu erreichen, die sich potentiell für das Thema interessieren. Diese können sich auch in Bereichen finden, die nicht direkt im Literaturbereich angesiedelt sind. Auch Interessierte an bildender Kunst, Musik, Film, Politik etc. können u. U. sich von einer Veranstaltung angesprochen fühlen.
 
Die Öffentlichkeitsarbeit selbst wird als eine Aufgabe des »laufenden Betriebs« gesehen und ist nicht förderfähig.
 
2.6 »Harte« versus »weiche« Kriterien
Das Bundesverwaltungsamt empfiehlt einen schärferen, »härteren« Kriterienkatalog. Die Einschränkung des Entscheidungsspielraums führt zu einer besseren Vergleichbarkeit der Projekte, schränkt aber die Vielfalt der Förderungsmöglichkeiten literarischer Projekte ein. Gerade dies ist nicht das Ziel der ALG. Zudem würden zunehmend »harte« Kriterien dazu führen, daß nur noch Projekförderungen beantragt würden, die genau in das Kriterienraster passen, was eine Einschränkung der Fördermöglichkeiten bedeuten würde und eine gewisse »Verarmung« des Veranstaltungs- und Projektspektrums nach sich ziehen könnte. Es ist definitiv nicht das Ziel der ALG, die Projektförderung inhaltlich einzuschränken und die Zahl der geförderten Projekte zu verringern. »Weiche« Kriterien erhöhen die Flexibilität, die Vielfalt literarischer Projekte zu fördern (z.B. Lesungen, Tagungen, Buchprojekte, Kinderlesefeste, Filme, Ausstellungen etc.), eröffnen aber auch den Raum für Diskussionen über die Ablehnung von Anträgen, da die Vergleichbarkeit der Projekte geringer wird. Die Teilnehmer des Workshops 1 waren der Ansicht, daß kein zu eng gefaßter Förderkatalog erstellt werden soll.
 
2.7 Anschubförderung und Förderbedürfnisse kleinerer Gesellschaften
Projekte, die einen Anschubcharakter haben und auf Folgeprojekte schließen lassen oder diese vorbereiten oder die Grundlagen dafür legen, werden gerne gefördert.
 
Besondere Rücksicht wird auf die Förderbedürfnisse kleinerer Gesellschaften genommen, die Probleme haben, Projekte unter der Maßgabe der »gesamtstaatlichen Bedeutung« zu organisieren. Hier setzt in besonderem Maße auch die Beratung seitens der Geschäftsstelle an.
 
2.8 Gemeinschaftsprojekte
Gemeinschaftsprojekte mehrerer Gesellschaften oder Literaturmuseen oder von Gesellschaften in Verbindung mit Literaturmuseen stärken den Netzwerkcharakter der ALG, erweitern den Tätigkeitsrahmen der Gesellschaften resp. Literaturmuseen und führen oftmals zu neuen, weiterführenden Betrachtungsweisen. Die ALG fördert solche Projekte sehr gerne.
 
2.9 Förderung mehrer Projekte eines Antragstellers
Plant ein Antragsteller mehrere Projekte innerhalb eines Jahres, kann er mehrere Anträge stellen. Es kann allerdings nicht mehr als ein Antrag eines Antragstellers pro Jahr gefördert werden. Eine Lösungsmöglichkeit wäre, die Projekte unter ein einziges Projektthema zusammenzufassen, also eine Veranstaltungsreihe zu einem Thema zu konzipieren und die beantragte Summe entsprechend der Teilprojekte aufzugliedern.
 
2.10 Förderintervalle
Eine Gesellschaft kann keine Förderung in zwei aufeinanderfolgenden Jahren erhalten (ein Jahr ohne Förderung muß zwischen den Anträgen liegen).
 
2.11 Finanzplan und andere finanzielle Aspekte
Der Festbetragsförderungsanteil der ALG liegt i.d.R. bei 33% der gesamten Projektkosten, in Ausnahmefällen kann er bei max. 50% liegen (z.B. bei Gemeinschaftsprojekten).
 
Es ist zwingend erforderlich, daß ein Finanzplan vorliegt. Dieser muß sämtliche Kosten und Einnahmen aufführen und nachvollziehbar sein. Es müssen auch Positionen aufgeführt werden, die nicht förderfähig sind, damit das Gesamtprojekt beurteilbar ist. Dies ist eine Vorgabe des Zuwendungsgebers. Der Finanzplan muß ausgeglichen sein, d.h. die Summe der Gesamtkosten muß gleich der Summe der Gesamteinnahmen sein. Eigenmittel, andere öffentliche und private Förderer und Sponsoren müssen im Plan aufgeführt werden. Fördermittel, die aufgrund der Nichtangabe von Zuwendungsgebern erlangt wurden, werden von der ALG zurückgefordert. Die Übertragung der bewilligten Fördermittel durch den Antragsteller auf einen anderen Posten des Finanzplans als den geförderten ist nur im Rahmen der 20%-Klausel möglich. Das heißt sollten sich in einzelnen Positionen des Finanzplanes Verschiebungen in Höhe von bis zu maximal 20% ergeben, so können diese auf andere Positionen übertragen werden, sofern der Gesamtplan dies zuläßt. Sollten im Laufe des Projekts größere Verschiebungen notwendig sein, müssen diese mit der Geschäftsstelle abgesprochen werden. Unsere Erfahrung zeigt, sofern Sie sich rechtzeitig mit der Geschäftsstelle in Verbindung setzen (und nicht erst nach Abschluß des Projektes), findet sich eigentlich immer eine Lösung.
 
Es gilt weiter das Doppelförderungsverbot, d.h. Projekte dürfen nicht aus einem Haushaltstitel der Bundesmittel-Budgets gefördert werden. Dies ist ein weiterer Grund, weshalb im Finanzplan sämtliche Einnahmen und Ausgaben sowie die verschiedenen Quellen der Finanzierung offengelegt werden müssen. Eine Förderung durch ALG und Bundeskulturstiftung sei grundsätzlich möglich. Allerdings ­ so ein Vertreter des BKM ­ seien hier immer eine förderpolitische und eine kulturpolitische Sichtweise zu beachten. Dieser Punkt muß sicherlich noch genauer diskutiert und spezifiziert werden.
 
Ein »Notfallfonds« für kurzfristige Projekte wird nicht vorgehalten, da solche Projekte i. d. R. nur kleinere Summen benötigen, nicht längerfristig geplant sind und damit wohl kaum das Kriterium der herausragenden Projekte erfüllen.
 
Die Mindestförderung für Einzelveranstaltungen beträgt 1.000 Euro, die Höchstförderung liegt bei 10.000 Euro.
 
2.12 Förderung von Forschung und Wissenschaft
er Zuwendungsgeber und der ALG-Vorstand sind sich bewußt, daß literarische Gesellschaften nicht ohne wissenschaftliche Arbeit existieren können, obgleich es nicht deren auschließliche Aufgabe ist. Oftmals wird gerade im Rahmen von literarischen Gesellschaften die intensivste wissenschaftliche Arbeit geleistet und wichtigste Impulse
gegeben, während die universitäre Forschung zu einem bestimmten Autor erlahmt sein mag oder sich auf die Oberfläche beschränkt. Daher sind wissenschaftliche Tagungen generell förderwürdig. Wissenschaftliche Tagungen, deren Programm zusätzlich auch Veranstaltungen mit breiterer, über das reine Wissenschaftsinteresse hinausgehender,
Öffentlichkeitswirkung aufweisen (öffentliche Lesungen, Ausstellungen, musikalische Aufführungen, literarische Exkursionen, Literaturfeste etc.), stehen bei der Mittelvergabe im Wettbewerb mit »rein wissenschaftlichen« Tagungen und werden bevorzugt gefördert. Eine grundsätzliche Bedingung ist, daß alle Veranstaltungen öffentlich sind und in einem öffentlich zugänglichen Rahmen stattfinden.
 
2.13 Förderung von Publikationen
Die ALG sieht sich nicht als primärer Ansprechpartner für die Förderung von Publikationen. Es sollten unbedingt andere Förderquellen durch den Antragsteller erschlossen werden. Ein Druckkostenzuschuß ist dennoch generell möglich, muß aber thematisch gut begründet werden, wobei besondere Anforderungen an die Erfüllung der Kriterien »herausragendes Projekt« und »gesamtstaatliche Bedeutung« gelegt werden.
 
Jahrbücher werden generell zum »laufenden Betrieb« einer Gesellschaft oder eines Literaturmuseums gezählt und werden nicht gefördert. In Ausnahmefällen, bei ganz besonderen, herausragenden Jahrbuchprojekten, kann u. U. davon abgewichen werden. Übersetzungen von Werken des Namenspatrons, Publikation von nicht auf dem Markt befindlichen Werken und Biographien sind ebenfalls nur in Ausnahmefällen förderfähig. Der Antragsteller muß den Nachweis erbringen, daß hierdurch die Bekanntheit und Verbreitung eines Autors in der Öffentlichkeit deutlich und nachhaltig gesteigert werden kann. Hierbei werden auch die Angaben zur geplanten Auflagenhöhe für die Beurteilung herangezogen.
 
2.14 Förderung von Schulprojekten
Die Nachwuchsförderung ist ein wichtiger Bestandteil von literarischen Gesellschaften. Schulprojekte können neben der Nachwuchsförderung auch der Leseförderung dienen. Reine Schulprojekte können nicht gefördert werden, da dies auch den Zielvorgaben des Bundes widerspricht und ein Eingriff in die Kulturförderung der Länder darstellen würde. Sind Schulprojekte Teil eines Projekts, das insgesamt förderfähig ist, kann auch ein Schulprojekt gefördert werden.
 
2.15 Internet-Projekte
Die Homepage einer Gesellschaft oder eines Literaturmuseums wird zum »laufenden Betrieb« gezählt und wird nicht gefördert. Die Homepage stellt mittlerweile keine Besonderheit mehr da, sondern sollte ein Muß für jede Gesellschaft und jedes Museum sein. Internet-Projekte können nur in besonderen Ausnahmefällen gefördert werden. Hierbei werden besondere Anforderungen an die Erfüllung der Kriterien »herausragendes Projekt« und »gesamtstaatliche Bedeutung« gelegt.
 
2.16 Personalkosten
Die Personalkosten sind im Rahmen eines vollständigen Finanzplans aufzuführen, werden aber generell nicht von der ALG gefördert. Honorare für Vortragende sind förderfähig.
 
2.17 Förderzeitraum
Die Bereitstellung von Fördermitteln durch den Zuwendungsgeber ist an den Bundeshaushalt gebunden. Entsprechend erhält die ALG ein Jahresbudget, das nicht ins Folgejahr übertragbar ist. Wird das Jahresbudget nicht vollständig abgerufen, fällt es zurück an den Zuwendungsgeber, was ggfs. zur Mittelkürzung im Folgejahr führen könnte. Die Projektförderung ist daher an die Jahresfrist gebunden. Projekte müssen drei Monate nach Abschluß des Projektes abgerechnet werden. Projekte, die über mehrere Jahre laufen, können gefördert werden, bedürfen aber eine langfristigen Planung, damit die ALG Mittel auch im Folgehaushalt bereitstellen kann.
 
2.18 Kontrolle der Projektförderung
Die ALG möchte im eigenen Interesse und auch in Hinsicht auf die Entscheidung über eine Förderung eine Kontrolle bezüglich der Nachhaltigkeit des Projektes vornehmen. Mitglieder des ALG-Vorstands und der Geschäftsstelle besuchen i. d. R. die geförderten Veranstaltungen.
Die Antragsteller verpflichten sich außerdem mit ihrer Unterschrift unter den Förderantrag zu zeitnahen Kurzberichten über die geförderten Projekte. Diese Kurzberichte werden in der Umschau und im Internet veröffentlicht. Sie geben ein Beispiel für die Arbeit und Leistungsfähigkeit der Gesellschaften und Literaturmuseen, dokumentieren die Förderpraxis der ALG und bieten daneben eine Orientierung für zukünftige Antragsteller.

 

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