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Förderrichtlinien zur Projektförderung im vereinfachten Verfahren
Die ALG sieht sich aufgrund Ihrer Aufgaben und Ihrer Mitgliederstruktur in besonderer Weise als ein Repräsentant der Vielfalt des literarischen Lebens in Deutschland. Das primäre Ziel der ALG bei der Einrichtung eines sogenannten »vereinfachten Förderverfahrens« der Projektförderung ist es, mehr Veranstaltungen als bisher zu fördern und damit die Vielfalt des literarischen Lebens noch stärker als bisher zu unterstützen. Schwerpunkt sind dabei Veran-staltungen, die unter der geltenden Mindestfördergrenze von € 1.000 (als Einzelveranstaltung) liegen (vgl. Förderkriterien 3.11, ALG Umschau Sonderheft 2004, S. 25). Das bisherige Förderverfahren bleibt unberührt und wird durch das vereinfachten Förderverfahren lediglich erweitert und im unteren Zuwendungsbereich flexibilisiert. Zudem wird im vereinfachten För-derverfahren eine Vereinfachung der Projektabrechnung eingeführt um den bürokratischen Aufwand bei Antragsteller, ALG und Zuwendungsgeber so gering als möglich zu halten.
Ein weiteres Ziel dieses vereinfachten Förderverfahrens der Projektförderung ist es, insbe-sondere kleinere Gesellschaften und Institutionen, welche über weniger Finanzmittel als an-dere verfügen, nachhaltig bei Ihrem bürgerschaftlichem Engagement zu unterstützen und Ihnen die Durchführung von Veranstaltungen mit geringerem Finanzbedarf zu ermöglichen. Die ALG sieht sich damit auf einer Linie mit dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 11.11.2005 in dem es heißt: »Die Instrumente der Förderung, die unverzichtbar sind für den Erhalt der lebendigen und vielfältigen Kulturlandschaft Deutschlands, sind zu stärken. [É] Die Rahmenbedingungen, die die Bürgergesellschaft hat und braucht, müssen für den Bereich der Kultur verbessert werden. Dazu gehört die Förderung des bürgerschaftli-chen Engagements [É].« (Koalitionsvertrag S. 114).
Voraussetzung
Sämtliche Voraussetzungen für die Projektförderung - wie im ALG Umschau Sonderheft 2004 veröffentlich - bleiben grundsätzlich bestehen. Es gibt keine Einschränkung bei der Art der geförderten Projekte. Die Modifikationen im vereinfachten Förderverfahren werden im Folgenden erläutert.
Höhe der Fördermittel
Die maximale Förderung im vereinfachten Förderverfahren beträgt € 1.000. Eine Mindestförderung wird nicht festgesetzt. Die Fördersumme kann maximal 75% der Gesamtkosten des Projekts betragen. Eine Förderung in zwei aufeinander folgenden Jahren ist ausgeschlossen.
Vergabe der Fördermittel
Die Antragsteller reichen zur Beantragung der Mittel das Formular zum vereinfachten Förderverfahren bei der Geschäftsstelle ein. Der Förderantrag soll spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingereicht werden. Hierdurch wird es den Antragstellern ermöglicht, auch kurzfristig Veranstaltungen durchzuführen. Über die Anträge im vereinfachten Förder-verfahren entscheidet der Vorstandssprecher; in seiner Vertretung der stellvertretende Vorstandssprecher. Die Geschäftsstelle unterrichtet nach Eingang eines Förderantrages im ver-einfachten Verfahren alle Vorstandsmitglieder über den Antragsteller, das beantragte Projekt und die Höhe der beantragten Summe. Die Vorstandsmitglieder haben ein Vetorecht.
Es stehen für das vereinfachte Förderverfahren keine Sondermittel seitens des Zuwendungsgebers zur Verfügung, d.h. die Mittel werden aus dem gesamten Fördermitteln ent-nommen.
Abrechnungsverfahren
Der Vorstandssprecher entscheidet über die beantragte Förderung und die Geschäftsstelle informiert den Antragsteller. Über das Verfahren der Überweisung und Abrechnung der Zu-wendung entscheidet in Absprache mit dem Zuwendungsempfänger die Geschäftsführerin.
Allgemeine Grundsätze
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Förderung durch die Arbeitsgemeinschaft aus Mitteln des Bundes ist in allen Publikationen und sonstigen Werbeträgern zu vermerken.
(Beschlossen auf der Vorstandssitzung am 21. Januar 2006 in Berlin)