| - Die ALG fördert aus Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und der Medien Projekte, die geeignet scheinen, die Wirkung eines historischen oder zeitgenössischen Autors oder eines literarischen Genres in der Öffentlichkeit zu verbreiten und zu vertiefen.
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- Vorrangiges Kriterium ist dabei, ob das beantragte Projekt eine breite literaturinteressierte Öffentlichkeit ansprechen kann.
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- Es besteht für die Mitgliedseinrichtungen der ALG die Möglichkeit, Zuschüsse für Lesungen, Literaturtage, Kongresse, öffentliche Symposien, Diskussionen, Aufführungen, Ausstellungen und Publikationen zu erhalten.
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- Anträge können literarische Gesellschaften, Literaturmuseen und literarische Gedenkstätten stellen.
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- Eine Liste der geförderten Veranstaltungen des Jahres 2004 steht als Downloaddatei hier zur Verfügung.
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- NEU: Vereinfachtes Förderverfahren
- Das primäre Ziel der ALG bei der Einrichtung eines sogenannten »vereinfachten Förderverfahrens« der Projektförderung ist es, mehr Veranstaltungen als bisher zu fördern und damit die Vielfalt des literarischen Lebens noch stärker als bisher zu unterstützen. Schwerpunkt sind dabei Veranstaltungen, die unter der geltenden Mindestfördergrenze von € 1.000 (als Einzelveranstaltung) liegen. Das bisherige Förderverfahren bleibt unberührt und wird durch das vereinfachten Förderverfahren lediglich erweitert und im unteren Zuwendungsbereich flexibilisiert.
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