1. Förderanträge 2. Förderkriterien3. Förderpraxis4. Hilfe bei Anträgen und Abrechnungen5. Allgemeine Grundsätze
Fragenkatalog im AntragsformularVerfahren der Antragsbewilligung
1. Förderanträge
1.1 Stichtage für die AnträgeDer Vorstand der ALG entscheidet auf zwei Sitzungen pro Jahr über die Anträge. Entsprechend gibt es zwei Stichtage für die Abgabe von Anträgen:
Stichtag 30.06. für Projekte des Folgejahres
Stichtag 30.11. für Projekte des Folgejahres
Die Geschäftsstelle hilft Ihnen als Antragsteller sehr gerne bei den Anträgen, macht Sie ggfs. auf Fehler, Verbesserungsmöglichkeiten und fehlende Angaben aufmerksam, sodaß sichergestellt sein kann, daß Ihr Antrag nicht wegen formaler Kriterien abgelehnt werden wird. Erfahrungsgemäß erreichen viele Anträge die Geschäftsstelle erst kurz vor dem Stichtag oder erst am Stichtag. Leider ist es dann auch Zeitgründen meist nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich, Sie bei den Anträgen zu beraten und Sie haben keine Zeit mehr, ggfs. nachzubessern. Deshalb raten wir dazu, die Anträge ca. zwei Wochen vor dem Stichtag abzugeben, insbesondere, wenn Sie noch nie einen Antrag gestellt haben oder unsicher über einige Punkte des Antrags sind.
1.2 AntragsformularAuf der Homepage finden Sie ein editierbares Antragsformular zum Download. Nicht vernetzte Antragsteller erhalten es auf Anfrage von der Geschäftsstelle zugeschickt. Das Formular sollte zur besseren Lesbarkeit und Kopierbarkeit nach Möglichkeit nicht handschriftlich ausgefüllt werden. Das Formular ist nicht entwickelt worden um die Bürokratisierung zu erhöhen, sondern erleichtert dem Vorstand und der Geschäftsstelle ganz erheblich die Arbeit, da alle für einen Förderentscheid wichtigen Angaben in einer für alle Antragsteller gleichen Weise und Reihenfolge abgefragt werden, was auch das Finden der Angaben und die Vergleichbarkeit stark verbessert. Diese Angaben aus frei formulierten Projektanträgen zu extrahieren würde einen ganz erheblichen Mehraufwand bedeuten und die Wahrscheinlichkeit erhöhen, daß Sie wichtige Angaben vergessen aufzuführen. Das Ausfüllen des Antrags ist daher zwingend notwendig, das Nichtausfüllen kann zu einer Ablehnung des Antrags aus formalen Gründen führen.
Das Antragsformular beinhaltet in seinen Fragestellungen die wichtigsten Förderkriterien (s. a. Punkt 3.). Bitte machen Sie sich zu jeder Frage intensiv Gedanken und beantworten Sie die Fragen möglichst umfassend und ausführlich. Das verbessert Ihre Chancen auf Förderung. Details hierzu finden Sie unter Punkt 3.
Bitte achten Sie darauf, dass der Antrag
ungeheftet und
einseitig beschrieben eingereicht wird.
Bitte reichen Sie den Förderantrag ausschließlich auf dem Postweg bei der Geschäftsstelle ein! 1.3 FinanzplanFür eine Förderung ist es unerläßlich, daß Sie einen sogenannten »ausgeglichenen Finanzplan« einreichen. Hierbei geht es um die Kalkulation Ihrer Projektkosten nach Einnahmen und Ausgaben. Das Antragsformular hilft Ihnen bei der Erstellung mit einem Muster, das Sie nach Ihren individuellen Bedingungen verändern und erweitern können. Wichtig ist, daß Ihr Finanzplan in der Endsumme auf der Einnahmen- und Ausgabenseite »ausgeglichenen« ist, d. h. daß die von Ihnen projektierten Kosten durch die Einnahmen aus Förderungen und Eigenmitteln gedeckt sind. Bei geplanten Einnahmen aus Eintrittsgeldern oder Verkäufen genügen plausible Schätzungen. Es sollte mindestens eine grobe Kosten- und Einnahmeabschätzung erfolgen. Es wird akzeptiert, daß zum Abgabezeitpunkt des Antrags nicht alle Kosten und Einnahmen exakt vorliegen, jedoch muß der Finanzplan realistisch und nachvollziehbar sein.
Literarische Gesellschaften und Literaturmuseen haben oftmals einen starken Ortsbezug. Erste Anlaufstelle für Anträge auf Förderung literarischer Veranstaltungen oder Projekten sollte daher immer die Stadt, Region oder das Bundesland sein, in der die Gesellschaft oder Gedenkstätte ihren Sitz hat, der Ortsbezug des Schriftstellers gegeben ist oder der Ort ist, an dem die Veranstaltung stattfinden soll. Oftmals stellen auch lokale Geldinstitute, Stiftungen oder größere Firmen Mittel zur Verfügung. Bitte führen Sie auch die Eigenmittel auf.
Bei der Bewertung der Anträge wird darauf geachtet, daß sich der Antragsteller auch um andere Geldgeber außer der ALG bemüht hat. Alle Geldgeber sind im Antrag offenzulegen. Bitte geben Sie alle eingeworbenen Mittel auf der Einnahmenseite des Finanzplans an, auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine definitive Zusage von diesen Geldgebern haben.
Bei den vom Vorstand sehr erwünschten Gemeinschaftsprojekten stellen die Beteiligten einen gemeinsamen Antrag.