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Mai 2012
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Ausstellung

Monacensia. Literaturarchiv und Bibliothek.

Mein Kopf ist eine Bombe. Jörg Hube. Ein Künstlerleben.

Monacensia. Maria-Theresia-Str. 23, 81675 München

Ausstellung

Faust-Museum und Faust-Archiv

Im Wandel der Jahreszeiten

Galerie, Faust-Archiv, Kirchplatz 9, 75438 Knittlingen

Ausstellung

Erich Kästner Museum

"Gegensatz und Widerspruch"

Erich Kästner Museum, Villa Augustin, Antonstr. 1, 01097 Dresden

Ausstellung

Kleist-Gedenk- und Forschungsstätte e.V. / Kleist-Museum, Stadt Thun, Museum Strauhof, Zürich, Schweizer Kultustiftung

Ich will ein Bauer werden. Heinrich von Kleist und die Schweiz

15230 Frankfurt (Oder)

Ausstellung

Till-Eulenspiegel-Museum Schöppenstedt

unFASSbar - Eulenspiegel 500 Jahre aktuell

Wanderausstellung, siehe oben

Ausstellung

Deutsches Literaturarchiv, Deutsche Schillergesellschaft

1912. Ein Jahr im Archiv

Marbach

Ausstellung

Buddenbrookhaus

Sonderausstellung: 100 Jahre Thomas Manns "Der Tod in Venedig"

Buddenbrookhaus, Mengstraße 4, 23552 Lübeck

Ausstellung

Klassik Stiftung Weimar

Weimarer Klassik: Kultur des Sinnlichen

Schiller-Museum, Weimar

Ausstellung

Faust-Museum und Faust-Archiv

Im Wandel der Jahreszeiten

Knittlingen

Ausstellung

Das Gleimhaus e.V.

Sammelkultur im Geist der Aufklärung. Die Bibliothek des Hannoveraner Beamten Georg Friedrich Brande

Domplatz 31, 38820 Halberstadt

ALG Nachrichten

Das neue ALG-Umschau-Heft ist erschienen!




Das Heft enthält u.a. folgende Beiträge:


Russkij Gejne – Russlands Blick auf Heine (Heinrich-Heine-Institut)


Joseph Roth revisited (Internationale Joseph Roth-Gesellschaft)


Mein Kopf ist eine Bombe – Jörg Hube. Ein Künstlerleben (Monacensia)


„Fabelhaft aufgeklärt“ – Die neue Dauerausstellung im Lessing-Museum Kamenz (Lessing-Museum)


Wir wünschen viel Freude bei der Lektüre!


Die neue Postkartenserie "Literatur in Deutschland II" mit 36 literarischen Motiven kann zum Preis von 20,00 Euro in der Geschäftsstelle bestellt werden.


Die Postkartenserie "Literatur in Deutschland" mit 36 literarischen Motiven kann zum Preis von 20,00 Euro in der Geschäftsstelle bestellt werden.

Richtlinien für die Vergabe von Fördermitteln für literarische Projekte


1 Förderungswürdige Projekte

1.1 Die ALG fördert Projekte literarischer Gesellschaften und Literaturmuseen, die den Rahmen der üblichen Tätigkeit des Antragstellers übersteigen.

1.2 Beantragt werden können Zuschüsse für Lesungen, Literaturtage, Kongresse, öffentliche Symposien, Diskussionen, Aufführungen, Ausstellungen und Publikationen.

1.3 Das Projekt soll geeignet sein, die Wirkung eines historischen oder zeitgenössischen Autors oder eines literarischen Genres in der Öffentlichkeit zu verbreiten oder zu vertiefen.

Förderungswürdig sind Projekte,
  • die Modellcharakter haben, beispielsweise Ausstrahlung oder Initialwirkung über den Anlaß oder über die Region hinaus erwarten lassen,
  • länderübergreifend hinsichtlich Konzeption, Beteiligung und Wirkungsmöglichkeit sind,
  • die nachweislich neue, noch nicht oder in nicht ausreichendem Maße behandelte Aspekte der literaturwissenschaftlichen Forschung berücksichtigen (gilt für Kolloquien, Tagungen und Symposien),
  • die von besonderer gesamtstaatlicher Bedeutung sind.

1.4 Eine Förderung durch die Arbeitsgemeinschaft Literarischer Gesellschaften ist ausgeschlossen, wenn das Projekt vor der Vergabesitzung bereits begonnen hat oder vorher Ausgaben dafür getätigt oder Verträge geschlossen wurden.


2 Höhe der Fördermittel

2.1 Die Förderung erfolgt durch eine Teilfinanzierung des Projektes; in aller Regel ein Drittel der Gesamtkosten.

2.2 Die Mindestförderung durch die ALG beträgt für Einzelveranstaltungen € 1.000, eine Höchstsumme existiert nicht. Gemeinschaftsveranstaltungen oder Anschubkosten für Museen können mit bis zu € 10.000 gefördert werden. Gemeinschaftsveranstaltungen mehrerer Einrichtungen werden vom Vorstand ausdrücklich begrüßt.

2.3 Jährliche Antragstellung ist möglich, allerdings berücksichtigt der Vorstand bei seiner Entscheidung die Häufigkeit der Förderungen insbesondere der vorausgegangenen Jahre.


3 Vergabe der Fördermittel

3.1 Die ALG entscheidet über die Förderung der ihr vorgelegten Anträge aufgrund der Voten der ehrenamtlich tätigen Vorstandsmitglieder. Diese urteilen auf der Grundlage der Informationen, die ihnen mit dem Antrag zugehen. Jeder Antrag wird eingehend behandelt und ausführlich diskutiert.

3.2 Die Entscheidungen werden öffentlich nicht begründet. Die Beschlussfassung wird dem Antragsteller durch die Geschäftsstelle der ALG mitgeteilt.


4 Antragsverfahren

4.1 Voraussetzung für die Vergabe von Fördermitteln ist ein entscheidungsfähiger Antrag, für den Antragsformulare bei der Geschäftsstelle der ALG anzufordern sind.

Antragsformulare sind in einfacher Ausfertigung, beigefügte Unterlagen in zehnfacher Ausfertigung einzureichen. Im Interesse des bewilligenden Gremiums bitten wir um kurz gefaßte Unterlagen, die dem Antragsformular beigefügt werden können.

4.2 Anträge für Projekte des kommenden Jahres können entweder bis zum 30. Juni oder bis zum 30. November des laufenden Jahres gestellt werden. Der Antragsteller erhält nach den Vergabesitzungen (September bzw. Januar/Februar) Bescheid über das Votum des Vorstands.
  • Im Interesse des Antragstellers rät der Vorstand der ALG zur frühzeitigen Antragstellung.
  • Die Antragsfristen sind einzuhalten (Poststempel).

4.3 Anträge müssen Angaben zum Antragsteller und Ansprechpartner (Name, Anschrift), eine detaillierte Projektbeschreibung, einen vorläufigen Programmablauf und einen vorläufigen, ausgeglichenen Finanzplan enthalten.

4.3.1 Aus der Projektbeschreibung müssen der Veranstaltungszeitpunkt, der Veranstaltungsort, das Thema der Veranstaltung, die personelle Beteiligung (Referenten, Mitwirkende) und die voraussichtliche Teilnehmerzahl zu ersehen sein.

4.3.2 Der vorläufige Programmablauf muß deutlich machen, wie das Thema, die
Konzeption umgesetzt werden soll.

4.3.3 Der Finanzplan muß in allen Positionen aufgeschlüsselt und nachvollziehbar sein. Eigenmittel und andere öffentliche und private Förderer und Sponsoren sind in den Plan einzubeziehen.


5 Allgemeine Grundsätze

5.1 Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

5.2 Die Förderung durch die Arbeitsgemeinschaft Literarischer Gesellschaften ist in allen Publikationen und sonstigen Werbeträgern zu vermerken.

5.3 Die Geschäftsstelle der ALG ist gern bereit, bei der Antragstellung behilflich zu sein, sofern Sie sich rechtzeitig mit ihr in Verbindung setzen.